0800 2225511✓ Versand in 2-3 Werktagen
OB Warenhaus
LEONARDO Tivoli Glas Set, 6-teilig, 360 ml, spülmaschinenfest
LEONARDO Tivoli Glas Set, 6-teilig, 360 ml, spülmaschinenfest 2
LEONARDO Tivoli Glas Set, 6-teilig, 360 ml, spülmaschinenfest 3
LEONARDO Tivoli Glas Set, 6-teilig, 360 ml, spülmaschinenfest 4
LEONARDO Tivoli Glas Set, 6-teilig, 360 ml, spülmaschinenfest 5
LEONARDO

LEONARDO Tivoli Glas Set, 6-teilig, 360 ml, spülmaschinenfest

31,59 €
inkl. 19% MwSt., zzgl. Versand
Sofort lieferbar· Lieferzeit 2-3 Werktagen
Lieferung voraussichtlich Di., 28. JuliMi., 29. Juli
Versandkosten: 4,99 € · ab 50,00 € kostenlos
Lieferzeit 23 Werktage inkl. Bearbeitung & Versand

2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Als Verbraucher haben Sie bei allen Waren einen Anspruch auf eine kostenlose Abhilfe (Reparatur oder Ersatz), wenn die Ware mangelhaft ist — mindestens 2 Jahre ab Erhalt. Mehr zu Gewährleistung & Garantie.

Produkt-Highlights

  • Sechs elegante Trinkbecher im Set
  • Hochwertiges Teqton-Glas für Langlebigkeit
  • Fassungsvermögen von 360 ml pro Glas
  • Spülmaschinenfest für einfache Reinigung
  • Ideales Geschenk für jeden Anlass
  • Zeitloses Design für stilvolle Tischdekoration

Beschreibung

Das LEONARDO Glas Set »Tivoli« vereint elegantes Design und Funktionalität. Diese 6 Trinkbecher aus hochwertigem Teqton-Glas bieten mit einem Fassungsvermögen von 360 ml ausreichend Platz für Ihre Lieblingsgetränke. Die Neuinterpretation eines Klassikers überzeugt durch ihre schlichte Ästhetik und ist ideal für jeden Anlass. Zudem sind die Gläser spülmaschinenfest und somit besonders pflegeleicht.
Hersteller- & Sicherheitsangaben (GPSR)
Hersteller
Name: glaskoch B. Koch jr. GmbH + Co. KG
Anschrift: Industriestraße 23, 32107 Bad Salzuflen, Deutschland
Telefon: +49 5222 28-0

Kundenbewertungen

Noch keine Bewertungen für dieses Produkt.

Hast du dieses Produkt bei uns gekauft? Nach Erhalt erhältst du eine Einladung, deine Erfahrung zu teilen — und hilfst damit anderen Kunden bei der Entscheidung.

Online geschlossen? Online widerrufen — § 356a BGB.Vertrag widerrufen